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hallo else,

nein, du darfst als fotograf noch lange nicht alles fotografieren und veröffentlichen, auch auf dem pariser eiffelturm liegt in dieser richtung ein urheberrecht drauf, und auch die deutsch bahn hat es gerichtlich erwirkt, auf deren züge ein fotografierverbot zu verlegen. hier war aber der anlass, die zugbegeisterten fotografen von den gleisen zu bekommen, also wegen der sicherheit. ich darf auch keine menschen in der streetfotografie ohne deren genehmigung hervorheben, was bei einen strassenmuskanten wieder nicht gilt*lustig ich betreibe zum beispiel die flugzeug fotografie, ich darf da nicht den piloten auf meinen bilder im vordergrund heben, ausser auf flugtagen. also stimmt es nicht. auch artengeschützte tiere und pflanzen darf man nicht fotografieren, um das nachstellen und das revierbeunruhigen dieser tiere und pflanzen zu vermeiden. das urheberrecht liegt also nicht nur bei dem fotografen, als fotograf  kann man schnell in ein gesetzes konflikt geraten. man kann aber bei behörden eine sondergenehmigung beantragen. ich betreibe auch aktiven naturschutz in meiner freizeit bei der biologischen station, bin auch mit meinen berufen (forstwirt/landschaftsgärtner) sehr mit der natur verbunden, und habe dadurch auch leichter eine sondergenehmigung für die oben beschriebene nuturfotografie bei der untere landschaftsbehörde erwirkt. aber ich kenne auch noch keinen fall, außer bei der personenfotografie wo derartige urheberverletzungen verfolgt wurden.

Fotos 01.02.2009, 13:29