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personen in der Offentlichkeit
veroffentlichung hier bei FF
Foto ID 243364 mich interessiert ob ich die Erlaubnis btauche dieses Fpto zu veröffentlichen, odet nicht, weil es in der Offentlichkeit gemacht wurde LG Jens
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lieber von mir fotografiert als von Rembrandt gemalt
RE:personen in der Offentlichkeit
hallo jens, da mein foto "rot.........." mit dem bus aus amsterdam wohl der auslöser war für die frage ----------- hier meine meinung, und ich glaube mich errinnern zu können es auch schon mal irgendwo so gelesen zu haben: fotos mit personen die sich im öffentlichen straßenverkehr bewegen und nicht direkt hervorgehoben erscheinen (also fokus direkt auf eine person) sollten meiner meinung nach zulässig sein - fotos in zeitungen usw. würden ja sonst auch nicht möglich sein.
lg micha
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......fotografiert nur was ihm gefällt :) Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »mlaudahn« (24.01.2014, 11:42)
RE:personen in der Offentlichkeit
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lieber von mir fotografiert als von Rembrandt gemalt
RE:personen in der Offentlichkeit
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie § 22 Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
§ 23 (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Mehr zum Thema findet Ihr hier:
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »Podelwitzer« (24.01.2014, 11:58)
RE:personen in der Offentlichkeit
Ihr werdet in juristischen Fragen nie eine klare und eindeutige Antwort bekommen können. Das Gesetz regelt nur den Rahmen. Dieser ist fast immer schwammig formuliert, dehnbar (daher der Begriff Gummiparagraf) und leider auch sehr oft Auslegungssache. Der eine meint Beiwerk der andere das Gegenteil. Argumentativ könnte man hier den Begriff "ähnliche Vorgänge" bemühen. Abgebildet sind Personen einer organisierten Stadtrundfahrt/Ausflugsfahrt, an denen die abgebildeten Personen wohl teilgenommen haben. Bloßes Beiwerk wird schwieriger, weil es sehr viele Personen im Bild sind, die das vermeintliche Hauptmotiv (Bus) nicht nur begleiten, sondern im Bezug dazu stehen. Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »Podelwitzer« (24.01.2014, 12:26)
RE:personen in der Offentlichkeit
Ich würde hier klar auf den Bus als Hauptmotiv gehen. Denn der ist ja als einziges farblich hervorgehoben. Die Menschen sind da nur Beiwerk. Aber ich gebe Podelwitzer recht. Das wird hier keiner klären oder eindeutig beantworten können. Gruß Torsten
RE:personen in der Offentlichkeit
"Die Personen vor dem Bus sind glasklar das Hauptmotiv, daran kann auch die Maßnahme den Bus als CK zu zeigen nichts ändern. Die Personen links im Bild sind unscharf (Objektivfehler), die auf der anderen Straßenseite auch und zu weit weg. Diese beiden Personengruppen lasse ich als Beiwerk gelten." So würde es im Zweifelsfall der gegnerische Anwalt begründen. Es ist egal was Du für Aussagen vorbringst - Du mußt sie plausibel begründen können. Solange Zweifel bestehen würde ich ein Bild nicht machen, basta! Streetfotografie im Sinne eines Henri-Cartier Bresson kann es heute juristisch gesehen gar nicht mehr geben. Dem einen oder der anderen ist das egal, das ist aber deren Risiko! Ich empfehle die Lektüre dieses Textes: http://www.mittleresgrau.de/allgemein/situation-street-photography-deutschland/article1844/
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LG, Mike Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal bearbeitet, zuletzt von »Streiflicht« (25.01.2014, 11:44)
RE:personen in der Offentlichkeit
Ich habe mich zu diesem Vortrag angemelet: http://www.kreatives-leipzig.de/dates/27-02-2014-fo-do-sonderveranstaltung-fotografie-recht
RE:personen in der Offentlichkeit
Nachlese zum Workshop Fotorecht 27.02.2014 in Leipzig Ausgangspunkt war dieses Bild http://www.fotoforum-fotocommunity.de/Fotos/Datei?p=243364 Es ist zwar in der Öffentlichkeit aufgenommen, erweckt jedoch den Anschein, dass die Personen nicht mitbekommen haben, dass sie fotografiert worden sind. Demnach darf dieses Bild nicht veröffentlich oder verbreitet werden, wenn kein Einverständnis der Betroffenen vorliegt. Ein Fotograf sollte sich in solchen Fällen das Einverständnis einholen oder hilfsweise eine Fotoserie schießen, wo die Betroffenen in die Kamera schauen (Bitte lächeln) und so mitbekommen, fotografiert worden zu sein. Aus dieser geschossenen Bildserie kann dann der Fotograf argumentieren, dass ein Einverständnis zur Veröffentlichung vorliegt.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Podelwitzer« (28.02.2014, 11:28)
RE:personen in der Offentlichkeit
Achtung Ungarnreisende: Personen in der Öffentlichkeit dürfen in Ungarn nur mit deren Einwilligung fotografiert werden.
RE:personen in der Offentlichkeit
So ein undifferenzierter Humbug, aber die Ungarn habens in der Hand, Wen sie an die Regierung wählen. Somit werden unzählige Touristen und Einheimische kriminalisiert. Ich verzichte dann schon einmal definitiv auf einen Urlaub unter solchen Politischen Verhältnissen. Gruß Joe
RE:personen in der Offentlichkeit
Hallo. Ich würde mich gerne mal mit einer ähnlichen Frage anschließen: http://www.fotoforum-fotocommunity.de/Fotos/Datei?p=259758 Gruß
RE:personen in der Offentlichkeit
Hallo Wolfgang, hier sehe ich grundsätzlich kein Problem. Die beiden Personen sind im Höchstfall anhand der Kleidung identifizierbar. Gruß Frank
RE:personen in der Offentlichkeit
Danke Frank. So hatte ich es auch gehofft und bin froh dass es durch andere bestätigt wird. Gruß Wolfgang
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Don't turn your back, don't look away and don't blink! - Dr. Who -
RE:personen in der Offentlichkeit
Nein, wenn z.B. eine abgelichtete Person anhand bestimmter Merkmale (Haare, Frisur, Ohren, Nase etc) identifiziert werden kann, dann nicht. Betrifft in aller Regel Personen des öffentlichen Lebens. Auch können bestimmte Kleidung oder sonstige Dinge mit hohen Wiedererkennungswert zur Erkennbarkeit der Person führen,
RE:personen in der Offentlichkeit
Es reicht doch nur dass die abgebildete Person so ein Foto zufällig im Internet entdeckt und sich darauf erkennt. Dann steht Ärger ins Haus! Also lieber auf Nummer Sicher gehen und entweder eine Genehmigung einholen oder einfach mal den Auslöser in Ruhe lassen!
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LG, Mike
RE:personen in der Offentlichkeit
aber dann dürfte man ja gar nicht draußen auf der strasse fotografieren. ist es nicht so, dass wenn man draußen in der öffentlichkeit unterwegs ist damit rechnen muss und es in kauf nehmen muss das man fotogrfiert wird?
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......fotografiert nur was ihm gefällt :)
RE:personen in der Offentlichkeit
Siehe weiter oben. Gesetzliche Bestimmungen stecken lediglich die Rahmenbedingungen ab. Entschieden werden muss immer im konkreten Einzelfall.
RE:personen in der Offentlichkeit
Was ist rechtlich bei der Street Photograhpy erlaubt?
RE:personen in der Offentlichkeit
Aus aktuellem Anlass: Ich finde diesen Text auch sehr informativ und verständlich erklärt. kwerfeldein.de/2009/02/24/darf-ich-darf-ich-nicht-ein-interview-mit-rechtsanwalt-philipp-dorowski-zum-fotografieren-auf-der-strasse/ lg Gaby
RE:personen in der Offentlichkeit
Eine Frau wurde nur mit einem Bikini bekleidet zufällig neben einem bekannten Profifußballer in der "Bild"-Zeitung abgebildet. Das war nicht zulässig, entschied jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe. Eine Entschädigung bekommt sie trotzdem nicht. Die Revision wurde zugelassen. Mal sehen, ob der Bundesgerichtshof sich der Sache annimmt. http://www.heise.de/foto/meldung/Verboten-ja-Entschaedigung-nein-Zufaelliges-Bikinifoto-haette-nicht-gedruckt-werden-duerfen-2193959.html Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Podelwitzer« (13.06.2014, 10:18)
RE:personen in der Offentlichkeit
Wie ist das hier denn eigentlich,haftet nur der Fotograf eigenverantwortlich oder auch die Plattform die das duldet? Ist solch eine Duldung verantwortungsbewußt? Ich finde es ja eine Schande wie manch einer mit den Rechten der Menschen umgeht,halbbekleidet,in unvorteilhaften Posen wild drauflos fotografiert,wo ich nicht glaube,das Mensch sich so im Netz verewigen lassen möchte. Das zeigt mal wieder,das es tatsächlich notwendig ist, solche Gesetze noch weiter zu verschärfen! Denn so manchen scheint es ja pipegal zu sein was der andere will oder nicht,wird einfach gemacht,egal ob er das Recht dazu hat oder nicht.Hauptsache er hat was zum Hochladen und zum Profillieren..... lg Gaby Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Podelwitzer« (13.06.2014, 10:22) |