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Offline g.k. weiblich
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Recht am eigenen Bild
# 1 Zum Seitenanfang
Rechtliches über Portraitfotogafie

Hallo*squint,

da ja Menschen fotografieren eine Menge Spaß macht(mir auch) habe ich gedacht,ich bringe mal Im Titel beschriebenes Thema

etwas ins Gespräch.

Ich selber habe ja auch schon Partyfotografie gemacht,und habe mich da schon gefragt,was darf ich,was darf ich nicht.

Nun in der Regel hat es gereicht,wenn ich bei Portaits gefragt habe,Fotos in der Menge darf man auch so machen,auch wenn jemand kommt,und behauptet,das wenn er irgentwo zu sehen ist,das das Konsequenzen hat,es hat zumindest keine rechtlichen in dem Fall(obwohl ich habe mich dann doch dran gehalten,so manch einer kann schon mal manieren vergessen).Klar ist das in Diskotheken

ein wenig anders wie auf der Straße,man braucht die Einwilligung des Inhabers und die Einwilligung der Portraitierten.

Bei der Streetfotografie braucht man keine Hausordung zu folgen*squint.

Allerdings ist das mit dem Portaitieren nicht anders,und dabei braucht man nicht immer das Gesicht zu erkennen,sondern es reicht,wenn der Mensch an ganz bestimmten Merkmalen zu erkennen ist.

Ich habe folgendes bei Wiki gefunden,es ist sehr ausfühlich und informativ.Jeder der sich mit Portaits beschäftigt sollte sich darin ein wenig auskennen.und sich dessen bewußt sein.

 http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

 

viel Spass weiterhin

lg Gaby

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal bearbeitet, zuletzt von »g.k.« (30.07.2011, 14:11)

Fotos 29.07.2011, 13:15
Offline suzigs750 Männlich
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RE:Recht am eigenen Bild
# 2 Zum Seitenanfang

Hallo,

Ein Freund von mir ist Profi Fotograf, Bereich Printmedien/ Sport, hat es mir mal ganz einfach erklärt.

Einzelportraits immer vorher genehmigen lassen (er hat dazu sogar immer einen vordruck dabei), ausser bei Öffentlichen veranstaltungen bei denen der Abgelichtete sich präsentiert Sport Konzerte etz.. es sei den dort ist Fotografieren ausdrücklich verboten.

Bei Fotos von Gruppen und Landschaften kein Problem, es darf nur nicht auf eine Person hingewiesen werden, z.b. Pfeil im Bild oder per Text.

Bei Gruppenfotos keine Pausalierungen im Text z.B. bei aufmärschen der Neos mit "alles Nazis" der unbeteiligte Zuschauer den Ihr mitfotografiert habt könnte sehr Böse werden.

Bei erotischen Aufnahmen immer , auch bei Gruppen, die Genehmigung aller einholen, auch bei Teilaufnahmen (schriftlich!).

 

LG Uwe

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »suzigs750« (05.08.2011, 11:06)

Fotos 05.08.2011, 10:51
Offline Erich Männlich
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RE:Recht am eigenen Bild
# 3 Zum Seitenanfang

dazu ein link der weiterhilft

http://foto-podcast.de/ipod/blende8-20/

http://foto-podcast.de/ipod/blende8-23/

 das recht am eigen bild (urheberrecht) und was darf ich rechte anderer

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Erich« (17.08.2011, 10:58)

Fotos 17.08.2011, 10:56
Gerti
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RE:Recht am eigenen Bild
# 4 Zum Seitenanfang

Erich , das Video habe ich mir auch schon angesehen..

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Gerti« (28.08.2011, 23:35)

Fotos 28.08.2011, 23:34
Offline rechtambild Männlich
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RE:Recht am eigenen Bild
# 5 Zum Seitenanfang

Das man bei Gruppen prinzipiell keine Einwilligung der fotografierten Personen braucht ist - leider Gottes - ein ebenso absurd falsches wie auch stetig verbreitetes Gerücht :) Bitte da nicht zu locker drangehen, das hat schon so manchen Fotografen ne Stange geld gekostet. Es kursieren immer wieder Zahlen wie: ab 3, 6, 9 oder sonstwie vielen Personen bräuchte man nie eine Einwilligung.

Da dies falsch ist und man dann mal rechnen möchte, was diese Personen als Entschädigung + Anwaltskosten verlangen können landet man gut und gerne bei 3000 €, 6000 €oder 9000 € - wenn man davon ausgeht, dass jeder einen Anwalt beauftragt...

Und dass man bei der "Streetfotografie" keine Hausordnungen braucht ist ebenso nicht ganz richtig - kommt drauf an was man alles unter "Streetfotografie" versteht. Denn durch Urteil des BGH sind auch für Laien scheinbar öffentliche Plätze oftmals in Privatbegriff (wie unter Umständen Parkanlagen, Parkplätze, Waldgebiete, Seen) und man muss sehr wohl Hausordnungen beachten, in denen das Fotografieren generell verboten werden darf...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »rechtambild« (21.09.2011, 23:26)

Fotos 21.09.2011, 23:21
Offline g.k. weiblich
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RE:Recht am eigenen Bild
# 6 Zum Seitenanfang

Hallo,

Einige Auzüge aus der Wikipedia:

§ 23

 

KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:

  • (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
  • (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

§ 24

 

KunstUrhG betrifft die Zulässigkeit von Fahndungsfotos.

§ 33

 

KunstUrhG ist eine Strafvorschrift

  • (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
  • (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolg
  • Und:

    § 201a StGB [Bearbeiten]

    Am 6. August 2004 trat jedoch § 201a

     
    Strafgesetzbuch (StGB) („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) in Kraft[14], der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer
  • (1) von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.
  • (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
  • (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
  • (4)…

Der Gesetzgeber begründete den neuen Tatbestand damit, dass § 33

 

KunstUrhG (der einen Verstoß gegen §§ 22, 23 KunstUrhG auf Antrag unter Strafe stellt) nicht ausreichend sei. Denn diese Vorschrift bestrafe nur die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung von unbefugten Bildaufnahmen, nicht jedoch die unbefugte Herstellung und Weitergabe an Dritte. Zudem beende der neue Paragraph die Ungleichbehandlung zwischen dem Schutz der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201

 

StGB) und dem Schutz vor unbefugten Bildaufnahmen.

Ein interessanter LInk:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bildnis_(Recht)

und nocheiner:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verletzung_des_höchstpersönlichen_Lebensbereichs_durch_Bildaufnahmen

http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Persönlichkeitsrecht#Allgemeines_Pers.C3.B6nlichkeitsrecht

lg Gaby

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »g.k.« (22.09.2011, 06:58)

Fotos 22.09.2011, 06:57
Offline rechtambild Männlich
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RE:Recht am eigenen Bild
# 7 Zum Seitenanfang

Ich möchte eindringlich davor warnen, für Rechtsfragen Wikipedia zu Rate zu ziehen. Um nachzuschauen wo was steht ist dies vollkommen in Ordnung und ich finde Wikipedia auch super. Aber ich mag garnicht aufzählen, wie oft ich schon erlebt haben: "Ja aber bei Wikipedia steht ich darf das ..." - und wundern sich warum sie abgemehnt wurden unsure.png

Bei Rechtssachen ist Wikipedia leider mehr als fehlerhaft. Da die Admins in der Regel selbst Laien auf dem Gebiet sind verstehn die meist wenig bis nichts von der Materie. Das kann in Rechtssachen böse enden...

Fotos 22.09.2011, 12:41
Offline g.k. weiblich
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RE:Recht am eigenen Bild
# 8 Zum Seitenanfang

Mh,

ich bin mit Wikipedia eigentlich immer gut gefahren zumindest als Richtlinie,und Ich denke doch eigentlich,das Paragraphen richtig sein müßten.

Zumal doch auch die Herkunft der Informationen angegeben sind.

Natürlich sollte man sich nicht darauf verlassen,wenn es hart auf hart kommt,und sich dann Beistand suchen.

Aber als ein Anfang und einen Einblick in das was man darf und was nicht finde ich es einen guten Einstieg.

lg Gaby

Fotos 22.09.2011, 17:22
Offline rechtambild Männlich
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RE:Recht am eigenen Bild
# 9 Zum Seitenanfang

Ja genau, das mein ich damit. Für den ersten Eindruck kann man sich da mal umschauen - und Paragraphen sollten se auch noch kopieren können :)

Aber sobald man wirklich mal was nachschauen möchte weil einen da vielleicht eine Frage quält, dann gibts da sicherlich weitaus bessere Quellen.

Fotos 26.09.2011, 16:21
Offline g.k. weiblich
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RE:Recht am eigenen Bild

Zumal es glaub ich auch noch Grauzonen gibt,Sonderregelungen und vieles,was nicht allgemein bekannt ist.

Rechte Dritter,und Urheberrechte an Dingen die ncht Fotografiert werden dürfen....

Für die man Lizenzen braucht und und und....

Hier ist es mir wichtig etwas über Rechte am eigenem Bild zu sammen,wobei ich eigentlich das Bildnis meine.

Ich bin mir da z.b. bei der Streetfotografie gar nicht so sicher,was man alles darf.Da ich eigetlich Street nicht fotografiere.

aber bei einer Einzelperson handelt es sich doch eigentlich um ein Portait,wenn die Hauptmotiv ist,und dann bedarf es doch eigentlich einer Einwilligung.

Ich möchte hier ein wenig darüber aufklären,das das auch rechtliche Folgen haben kann,wenn man einfach ohne das Wissens des Fotografierten  fotografiert und ausstellt.

Eigentlich hätt ich mir eine etwas lebendigere Diskussion und Information und Feedback gewünscht,auch wenn das Thema etwas trocken ist.

Es gibt doch so einige,die sich mit Fotografie von Menschen beschäftigen.

lg Gaby

Fotos 27.09.2011, 10:03
Offline Runbo Männlich
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RE:Recht am eigenen Bild

Der Beitrag ist ja schon recht alt, aber das Thema immernoch interessant. Wer dazu mehr wissen möchte, kann hier mal reinschauen:

http://foto-podcast.de/ipod/folge-72-fotorecht-was-man-bei-der-herstellung-von-personenaufnahmen-beachten-sollte/

Gruß Boris

Fotos 11.01.2014, 22:51
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RE:Recht am eigenen Bild

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Podelwitzer« (26.03.2014, 08:27)

Fotos 25.03.2014, 12:53
Offline TinePanini weiblich
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RE:Recht am eigenen Bild

Hallo,

ich habe mich in den letzten Tagen sehr mit diesem Thema beschäftigt und bereits das halbe Forum und Internet durchsucht habe, was sehr aufschlussreich war. Ich bin dabei außerdem auf einen Artikel gestroßen, den ich für verständlich und gut halte: http://anwaltauskunft.de/magazin/leben/internet-neue-medien/414/street-photography-was-ist-rechtlich-erlaubt/

Noch eine andere Frage: Habt bereits jemand von euch Erfahrungen mit Abmahnung in diesem Bereich gemacht? Habt ihr welche erhalten oder verschickt? Ich wüsste gern, wie das in der Praxis tatsächlich abläuft.

LG

Tine

Fotos 15.04.2014, 15:40
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RE:Recht am eigenen Bild

Hallo Tine,

hier im Forum soll es vorrangig um die Fotos selbst gehen und nicht um die praktischer Erläuterung von Abmahnungsvorgängen. Solltest Du hier zu einem Foto ein Problem feststellen, kannst Du es melden oder Dich mit den Moderatoren oder der Administration in Verbindung setzen.

Gruß Frank

Fotos 21.04.2014, 09:44
Offline g.k. weiblich
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RE:Recht am eigenen Bild

Hi Tine,ich kenne einen Fall aus dem Bekanntenkreis,das ging um eine Modenschau wo es eine mündliche Abmachung bezüglich der auf der Schau gemachten Fotos gab.Das Model hat später bestritten das es so eine Abmachung gab und die Verantstalterin verklagt.Es gab eine Strafe von 2000 Euro.Seidem läuft da alles nur noch schriftlich.

Sei erwähnt das die Modenschau im kleinen Rahmen verlief.

lg Gaby

Fotos 30.04.2014, 13:46
Gotti
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RE:Recht am eigenen Bild

Ich sehe es mal einfach .. ich finde es manchesmal schlicht und ergreifend schlimm, wie manche Menschen mit den Rechten der Menschen auf der Staße umgehen... oder den Kindern ..... da werden hemmungslos Menschen abgelichtet und ins Netz gestellt.... 

Ist nur mal so ein Gedanke einfach zum Nachdenken.......

Lg Gotti

Fotos 01.05.2014, 11:34
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RE:Recht am eigenen Bild

@Gotti, da triffst Du voll ins Schwarze. Die, die hemmungslos Leid und Elend anderer festhalten und veröffentlichen, sind dann diejenigen, die am lautestetn schreien, wenn es sie selbst betrifft.

Fotos 01.05.2014, 13:00
Offline g.k. weiblich
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RE:Recht am eigenen Bild

Ja,der Meinung bin ich allerdings auch,,ganz besonders wenns dann auch noch so ein Portrait ist wo man genau sehen kann wer es ist.Oder gar am Strand in Badebekleidung,und sich dann noch im nachhinnein drüber lustig machen weil einem etwas an der Person nicht gefällt...Und dann wird man als Humorlos bezeichnet wenn man dann offen sagt das man das nichtokfindet!

Aber zum Glück wird das jetzt ja vom Staat etwas mehr eingerenzt und empfindlich bestraft,zumindest wenn die Person unbekleidet ist.Meiner Meinung nach sollte das noch etwas umfangreicher sein.

lg Gaby

Fotos 02.05.2014, 07:51
Gotti
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RE:Recht am eigenen Bild

Ihr seid schon zuweit ..... ich meine eigentlich die Facebook Baby/ Kinder/MamaPapi- Bilder ..... Babys nackt am Wickeltisch die Beine gespreitzt ..... das finde ich zum kotzen .... aber da sind halt die Rechte bei den Eltern..... warten wir doch mal wie sich der kleine Windelkakcker dann in der Schule über seine Bilder freut.....

Fotos 02.05.2014, 15:44
Offline g.k. weiblich
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RE:Recht am eigenen Bild

Also solch anzügliches Babyfoto hab ich noch nicht gesehen.Da finde ich diese gegen Gewalt-Bilder viel schlimmer.Kinder mit blauen Augen,oder Geschwulsten,oder im Koma liegende Hilflose....

Ich finde Mami-Papi-Kinderbilder nicht schlimm,wenn sie nicht peinlich oder anzüglich sind.Und auf den Hintergrund des Fotos kommt es an.

 

lg Gaby

Fotos 02.05.2014, 15:54
Offline uweg weiblich
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RE:Recht am eigenen Bild

Hallo an alle, Hab da mal eine Frage, ich fotografiere für eine ehrenamtliche Internetzeitung in der region bei verschiedene Sportveranstaltungen. Groß und klein. Bei Siegerehrungen natürlich auch einzelne mit Pokal. Kinder und Jugendmannschaften. Jetzt meine frage: Miederjährige im einzelbild meinetwegen mit Pokal. braucht man da die einverständniserklärung der erziehungsberechtigten? Wie sieht das mit Mannschaftsbildern aus? Vom Veranstalter habe ich das Recht erhalten.eigentlich ist das ja eine öffentliche Veranstaltung? Habe auch schon Nationalmannschaften fotografiert, die Minderjährig waren. Braucht man da auch die Einverst. der erz.? Es gibt so viel die da was schreiben aber eine Antwort habe ich noch nicht gefunden. immer pro und kontra. Es wärer schön wenn ihr mir da helfen könntet. Denn in kurzer Zeit steht wieder so eine Veranstaltung aus. LG Uwe

Fotos 07.03.2015, 22:26
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RE:Recht am eigenen Bild

Blende 8 Folge 149 vom 15.05.2015 Sprechstunde Fotorecht - Zuschauerfragen

http://foto-podcast.de/ipod/folge-149-sprechstunde-fotorecht-eure-zuschauerfragen/

Blende 8 Folge 153 vom 02.09.2015 Sprechstunde Fotorecht - Zuschauerfragen

http://foto-podcast.de/ipod/folge-153-sprechstunde-fotorecht-ihre-zuschauerfragen/

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Podelwitzer« (02.09.2015, 13:59)

Fotos 19.05.2015, 14:19
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RE:Recht am eigenen Bild

Blende 8 Folge 159 vom 25.11.2015 Sprechstunde Fotorecht - Zuschauerfragen

http://foto-podcast.de/ipod/folge-159-sprechstunde-fotorecht-ihre-zuschauerfragen/

Fotos 28.12.2015, 14:22