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Freie Benutzung oder unerlaubte Bearbeitung
Ich wurde gefragt ob ich kurz etwas schreiben kann, was passiert, wenn man ein Stockfoto nimmt, dies in Teilen nutzt und eine "eigene" Kreation entwirft, welche dann veröffentlicht wird. Im Prinzip geht es hierbei um das Problem der freien Benutzung (dann ist es erlaubt) oder der unfreien Bearbeitung (dann verboten). Da dies ein Thema für ganze Bücher ist verweise ich für Details auf den Artikel auf unserer Homepage: http://www.rechtambild.de/2011/06/die-freie-bildbenutzung-und-die-grenze-zur-bearbeitung/ Zunächst sei festzuhalten, dass es unwichtig ist, woher das Foto kommt. Fraglich ist nur, ob man entsprechend die Nutzungsrechte besitzt, das Bild zu verändern. Hat man diese, ist man immer auf der richtigen Seite. Hat man keine Rechte, gehen wir mal davon aus, dass jede Veränderung verboten ist. Damit liegen wir nahe an der Wahrheit. Jede Bearbeitung eines Bildes verletzt das sogenannte Urheberpersönlichkeitsrecht des Fotografen. Es gibt Fälle (u.a. vom LG Hamburg entschieden), in denen der Fotograf bis zu 25.000 € dafür verlangen konnte. Wenn das Bild dann noch von einer Stockfoto-Agentur kommt, hat diese in der Regel auch entsprechende Rechte, um ebenfalls Schadensersatzforderungen (in Form der Lizenzanalogie, RA-kosten etc.) geltend zu machen.Und wenn dann die Bearbeitung auch noch an einer Person vorgenommen wurde, kann diese Person ebenfalls Schaden aufgrund einer Persönlichkeitsrechtsverletzung geltend machen. Kommen wir zu dem Einzelfall, wo eine Bearbeitung erlaubt ist. Dies ist dann der Fall, wenn das Bild in der neuen Kreation "verblasst". Bestes Beispiel sind hierfür immer Collagen mit mehreren 100-1000 Bildern. Da kommt es nicht so sehr auf das Einzelbild, sondern vielmehr auf die Masse der Bilder an, die etwas neues präsentieren. Meist wird man dann von einem "verblassen" des Einzelbildes sprechen können (Ausnahmen bestehen auch hier). Gleiches kann sein, wenn man nur Ausschnitte aus einem "alten" Bild nimmt und in eine "neues" Bild einfügt. Um dann aber von einer freien Bearbeitung sprechen zu können müsste der alte Ausschnitt aber beispielsweise so unwichtig sein, dass man ihn quasi austauschen oder evtl. wegnehmen könnte. Auch hier kommt es hart auf den Einzelfall an. Solche Fälle landen aber selten vor Gericht weil es einfach zu gefährlich ist, sich auf ein Verfahren einzulassen. Im Zweifel kann es nämlich verdammt teuer werden.
----- Es sei darauf hingewiesen, dass in unseren Texten keine Rechtsberatung geschieht. Im Fall der Fälle ist der Ganz zu einem Analt anzuraten um den Einzelfall zu besprechen, auf den es ankommt. Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »rechtambild« (22.09.2011, 13:19)
RE:Freie Benutzung oder unerlaubte Bearbeitung
HI, es gibt ja auch für Ps angebotene Stockfotos als Freeware zum runterladen,wie ist das da?Ist es erlaubt diese Foto´s zu verwenden, oder sind diese nicht legal? Wie ist das mit PS Stempel?Dort habe ich auch Stempel von berühmten Malern gesehen,dessen Bilder man ja noch nicht mal abmalen darf, dann darf man doch eingendlich nicht so einen Stempel verwenden? Vielen Dank für Deinen Beitrag. lg Gaby
RE:Freie Benutzung oder unerlaubte Bearbeitung
Hallo Gaby, gern geschehen :) Sry für die späte Antwort, bin grade erst aus England zurück gekehrt. Und ich hoffe ich habe dich richtig verstanden: Wenn man Stockfotos als Freeware runterlädt, dann darf man die soweit nutzen, wie es in dem "Freeware-Vertrag" geregelt ist. Das sind Einzelfälle und immer anders geregelt, kann ich leider kaum was zu sagen. Sollte nichts geregelt sein darf man die Fotos soweit nutzen wie es "Sinn und Zweck" entspricht. Soll heißen es dürfte jedem klar sein, dass angebotene Bilder auch genutzt werden - auch für Veröffentlichungen. Einzig bei Freeware zu beachten ist nur, dass dann kein Kommerz betrieben werden darf (pauschal gesagt also kein Geld mit verdient werden darf). Dann will der Urheber der Bilder natürlich was vom Kuchen ab haben ;) Und wenn in oder für Ps diese Stempel (ich nehme an du meinst das Werkzeug mit dem man Bilder "übermalen" kann) angeboten werden, sollte man auch meinen, dass die Rechte entsprechend geklärt sind. Heißt, wenn jemand Photoshop-Stempel frei zum Download zur Verfügung stellt dann darf man die auch uneingeschränkt für Photoshop nutzen und "übermalte" Bilder auch veröffentlichen. Da ist es auch irrelevant, wenn das Stempel von berühmten Malern sind. Denn alles andere wäre sogenanntes "widersprüchliches Verhalten". Einziges Problem was natürlich immer auftreten kann ist, dass diese Stempel nicht von den "richtigen" Nutzungsberechtigten freigegeben sind.Wenn da also ein Stempel von Picasso ist, der nicht von Picasso bzw. seinen Nachkommen freigegeben wurde und trotzdem von irgendwem als Erweiterung zum Download angeboten wird, dann begibt man sich in Teufels Küche - kann aber im Fall der Fälle Regress nehmen. Wie immer: ein Einzelfall :) ----- Es sei darauf hingewiesen, dass in unseren Texten keine Rechtsberatung geschieht. Im Fall der Fälle ist der Ganz zu einem Analt anzuraten um den Einzelfall zu besprechen, auf den es ankommt. |