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Canon 60d err20
Meine 60D hatte heute leichte Aussetzer beim Auslösen. Fehlermeldung err20, Auslösung nicht möglich. Anweisung im Display `Kamera ausschalten, evtl. Batterie aus-ein, wieder einschalten. Funktion danach i.o. (vorübergehend) Fehler danach noch ca.6X aufgetreten. Dem Geräusch nach zu urteilen würde ich sagen der Spiegel hat blockiert,hat jemand Erfahrung? Na ja, habe noch über 2 Jahre Garantie Gruß Holger
RE:Canon 60d err20
Hallo Holger
Die Kamera hat wohl einen Defekt, der vermutlich das Aufziehen des Verschlusses verhindert. Dann dreht der Motor immer wieder 'leer' durch.Besser Reklamieren da noch Garantie besteht.Der Fehler ist schon häufiger in Foren besprochen worden. LG Frank LG Frank
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RE:Canon 60d err20
Ich weiß nicht, ob es helfen wird. Aber manchmal kann das Zurücksetzen auf Werkeinstellung den Fehler beheben. Deine Einstellungen gehen zwar verloren, sind jedoch wieder herstellbar. VG Frank
RE:Canon 60d err20
Ich habe den Defekt heute bei meinem Verkäufer (Foto Gregor Köln) angesprochen. Er geht von einem Fehler der Spiegelmechanik oder einer Verschmutzung aus. Ich denke mal die Kamera geht nächste Woche in den Service. Danke für die Antworten Gruß Holger
RE:Canon 60d err20
Der Bezeichnung nach (60D) ist es eine Canon. Ich hoffe Du weißt dass Canon nur 12 Monate Garantie bietet?!
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LG, Mike
RE:Canon 60d err20
@Streiflicht Hersteller Garantie 12 Monate. Haben Händler bei uns nicht eine Gewährleistungsplicht von 2 Jahren? Aber egal, ich habe eine Garantie für das 3.Jahr abgeschlossen und die Kamera ist erst ca. 10 Monate alt. Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Holger - K« (05.01.2014, 11:28)
RE:Canon 60d err20
Wenn Du eine Zusatzgarantie hast ist ja alles o.k.! Ich wear selbst Händler und viele Kunden kennen den Unterschied zwischen der (freiwilligen) Herstellergarantie und der Händlergewährleistung (gesetztlich geregelt) nicht: bei der Gewährleistung muß der Kunde nachweisen dass der reklamierte Mangel von Anfang an vorhanden war (fast unmöglich). Die Herstellergarantie umfasst auch Mängel die erst im Laufe der (sachgemäßen!) Handhabung auftreten. Die Gewährleistung ist also praktisch unbrauchbar (obwohl da viele Händler kulant sind), brauchbar sind Herstellergarantie und auch erweiterte/verlängerte Garantien. Insbesondere wenn man darüber notfalls sogar ein Neugerät bekommt.
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LG, Mike
RE:Canon 60d err20
Ich denke mal der Nachweis ist so gut wie unmöglich. Eine Gewährleistungspflicht ist in meinen Augen absolut albern und überflüssig. Wie du schon sagst so gut wie unbrauchbar. Ich liebe unsere deutschen Gesetze. Aber wie gesagt, die Kamera hat noch volle Garantie (10 Monate alt) und zusatz bis ins 3. Jahr. Auch bei selbstverschuldeten Beschädigungen.
RE:Canon 60d err20
So, Kamera ist wieder zuhause neue Spiegelmechanik eingesetzt worden. |