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Potsdam, Eiffelturm etc.
Regeln
Nicht jedem User und Fotograf ist es schon bewusst.Aber es ist tatsächlich nur erlaubt Fotos vom Eiffelturm zu zeigen, welche bei Tageslicht gemacht wurden.Wird der über 100 jahre alte "Spargel" illuminiert, hat sofort eine Gesellschaft alle Rechte an der veröffentlichung von Fotos.Das bedeutet, das schon das einstellen in ein Forum, teure Konsequenzen haben kann.Genauso denkt sich das die Stiftung preussischer Schlösser.Nicht jeder mag sich mit vergilbten Postkarten eines Kiosk begnügen.Wenn man aber Fotos z.B. vom Schloss Sansoucci innerhalb der Parkanlage macht und diese nicht nur in das heimische Album klebt, wird es auch hier etwas heikel.Die an den Eingängen des Parks angebrachten Tafeln weisen darauf hin das kommerziell betriebene Fotografie der kostenpflichtigen Genehmigung bedarf.Kommerziell werden Fotos aber erst, wenn man, wie in manchen Foren wie Fotolia etwas für die Fotos bekommt, oder bezahlen muß.So ist zumindestens eine Rechtsauffassung.Etliche Agenturen und Fotoclubs klagen gerade am laufenden Band.Habe versucht ein endgültiges Ergebnis der Rechtsstreitereien im Netz zu finden, aber eher erfolglos.Wie sehen wir das als User von Goldfotos? Es gibt auch eine Reihe von Unterschriftenlisten und Hinweisen, wie man Druck auf die Politik machen kann.Finde da wird ein ganz schön grosses Fass aufgemacht. Demnächst muss man volle Speicherkarten erst zum Zoll und zum Finanzamt schicken, wird einem ja Übel. Also Los, bin gespannt auf hoffentlich viele Antworten. Auch von Stephan, wie er die Rechtslage bewertet. Gruß Joe
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal bearbeitet, zuletzt von »Joe Bar« (25.08.2009, 22:58)
RE:Potsdam, Eiffelturm etc.
Ich meine gelesen zu haben, dass wegen des Verbotes der Veröffentlichung einiger Gebäude eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig ist. Wann und ob der entscheidet oder die Klage zurückverweist ist unbekannt. Durch die Fotografie sind diese Gebäude einem breiteren Publikum bekannt geworden und nun wollen einige wenige abkassieren, denn nur darum geht es.
VG Rolf
RE:Potsdam, Eiffelturm etc.
Wenn man sich ne Fotoerlaubnis an der Kasse kauft, dann kann man die Fotos die man macht auch ausstellen,nur nicht verkaufen darf man sie ohne eine extra Genemigung. LG Anastasia
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http://verruektefotowelt1902.spaces.live.com/default.aspx?wa=wsignin1.0&sa=168041306 Wer etwas will findet einen Weg,wer etwas nicht will findet tausend Gründe
RE:Potsdam, Eiffelturm etc.
Hallo Anastasia Kann man die Fotoerlaubnis in Posdam oder Paris kaufen ? Habe mal im Netz geschaut. Da wird nur von einer Fotoerlaubnis für gewerbliche Nutzung gesprochen (Artikel Berliner Zeitung 2 Juli 2008) Wenn du Potsdam meinst: was kostet sowas, wie weise ich nach, das ich die Fotos an dem Tag gemacht habe?
Ich kenne nur die Parkscheinautomaten, der Park Sanssouci ist Eintrittsfrei. Der Kiosk oft geschlossen. Habe mir einmal die Ellenlangen Richtlinien für Foto und Filmaufnahmen der Stiftung preussischer Schlösser heruntergeladen, werde daraus aber nicht schlau, was die nichtkommerzielle Nutzung und veröffentlichung von Fotos angeht. Wo bekomme ich denn diese Erlaubnis?
Gruß Joe
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »Joe Bar« (29.08.2009, 17:39)
RE:Potsdam, Eiffelturm etc.
15. Fotografieren und Filmen Besucherzentrum was so eine Fotoerlaubnis,für das fotografieren in den Schlössern kostet weiß ich nicht,in Museen liegt der Preis meist so zwischen 2 und 5 Euro,man bekommt sie entweder direkt an der Kasse wenns eine gibt oder bei den zuständigen Service Stellen . Das Aufnahme Datum ist doch in den Bilddaten gespeichert und da kannst du immer nachweisen wann ein Foto gemacht wurde,musst dir die Fotoerlaubnis halt aufheben,solange du die Bilder nicht öffendlich zum Verkauf anbietest,kann dir da auch keiner irgend was. LG Anastasia
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RE:Potsdam, Eiffelturm etc.
§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden
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RE:Potsdam, Eiffelturm etc.
Da Hajo das Thema gerade eingestellt hat, schiebe ich ältere Beiträge noch einmal nach oben ins Forum
Gruß Joe |