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# 1 Zum Seitenanfang
für Privatgebrauch

Ist das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke für private Zwecke erlaubt?

Ja, mit dem 1. Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (1.Korb), der am 13. September 2003 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber die Erlaubnis der privaten Vervielfältigung grundsätzlich bestätigt. Ausgenommen hat er dabei aber ausdrücklich das Kopieren von Vorlagen aus illegalen Quellen. Konkret bedeutet dies, dass privates Kopieren nur dann zulässig ist, wenn das Werk nicht durch einen technischen Kopierschutz (z.B. auf CDs oder DVDs) gesichert ist. Motiv dieser Regelung war es, die Werke der Urheber vor allem im Internet vor Missbrauch zu schützen.

Verbraucher können als ohne Bedenken beispielsweise einen Zeitungsartikel kopieren oder eine legal erworbene Musik-CD ohne Kopierschutz brennen und auch auf Leerkassetten überspielen, natürlich nur für den Privatgebrauch.

 

Quelle: http://www.privatkopieren.de/qaa.html

Fotos 09.06.2010, 19:36
Offline KaterFrank Männlich
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RE:Herunterladen von Fotos
# 2 Zum Seitenanfang

Hallo

Das *Kopiergeschäft* ist eine Grauzone.Da kommt es auch immer beim Erwischen,Strafrechtliche Verfolgung auf den Richter an wie er die Sache sieht.

Für den Privatgebrauch -Ja-ist es erlaubt aber auch nur EINE Kopie und das Original muss im Besitz bleiben.

Beim Umwandeln  muss eigentlich  auch eine Kopier Gebühr an die GVL entrichtet werden in höhe von 1,25 Cent pro Titel sofern sich der Betrag sich nicht zwischenzeitlich geändert hat.Da kann es sein das es nur Webradios betrifft da wir es ja machen müssen beim Kopieren.

Der Kopierschutz ist auf Windows basierende Betriebssysteme ausgelegt.Wer z.B. einen Mac benutzt hat meistens Glück da der Kopierschutz da nicht greift.


Aber wie oft im Leben wo kein Kläger.........


Gruß Frank

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Fotos 25.06.2010, 22:13