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Offline g.k. weiblich
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Urheberrechte und Copyright von Texten
# 1 Zum Seitenanfang
Infothreat

Hallo,

Es kommt ja immer mal wieder vor,das man einen netten Text,vielleicht auch ein Lied das grad passt,oder auch eine Beschreibung

gerne mal benutzt,weil es grade so gut passt,oder grade eine Stimmung wiedergibt,oder einfach eine tolle Beschreibung ist.

Nun unterliegen auch diese Texte oder Passagen dem Copyright(international) oder dem Urheberrecht.Und dabei reicht es nicht immer

den Namen des Interpreten,oder den Autor der Texte anzugeben.Es ist dabei eigentlich wie bei Bildern,man muß sich die Rechte erwerben,

oder um Erlaubnis fragen(am besten schriftlich,zur eigenen Sicherheit).Bei der GEMA wird das finaziell abgerechnet,soweit ich weiß.

Was nettes zu Einlesen,(mit besten Dank)

http://www.urheber-recht-online.de/

Soweit ich weiß,gilt das nicht für die Wikipedia,die meines Wissen von vorn herrein festlegt,das die geschrieben Informationen der Allgemeinheit dienen und Nutzbar sein sollen.

Wer also noch Wissenswertes über diese Thema hat,oder Fragen....

Vielleicht auch über Sonderregelungen ,wär nett,wenn da noch so einiges an Informationen zusammen kommt.

 

Lg Gaby

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal bearbeitet, zuletzt von »g.k.« (27.09.2011, 19:38)

Fotos 27.09.2011, 19:08
Offline Hajo Männlich
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RE:Urheberrechte und Copyright von Texten
# 2 Zum Seitenanfang

Vielleicht muss man bald auch noch Gebühren zahlen, wenn man die Buchstaben des Alphabets nutzt?*lustig

 

Ein Alphabet (auf griechisch ἀλφάβητος alphábētos)

Quelle: WIKIPEDIA

 

DANKE, für die INFO! *zwinker

Fotos 27.09.2011, 21:12
Offline g.k. weiblich
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RE:Urheberrechte und Copyright von Texten
# 3 Zum Seitenanfang

Hallo Hajo,

eigentlich ist das ja schlüssig,grad bei Liedtexten,die Interpreten verdienen damit ihr Geld,es ist ihr Job uns damit zu unterhalten.wenn jeder kopieren kann dann schrumpft natürlich das Gehalt.

Genauso wie mit Texten,da macht sich jemand die Mühe sammelt Informationen und jemand schreibt es einfach ab.

Ob es aber so streng geregelt sein muß wie es ist...nun ja,alle verdienen mit.....

lg Gaby

Fotos 28.09.2011, 07:08
Offline g.k. weiblich
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RE:Urheberrechte und Copyright von Texten
# 4 Zum Seitenanfang

Hallo,

zum Nachlesen das Urhebergesetz in Paragraphen:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/

 

lg Gaby

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »g.k.« (29.09.2011, 06:57)

Fotos 28.09.2011, 16:58
gelöscht
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RE:Urheberrechte und Copyright von Texten
# 5 Zum Seitenanfang

wenn Regierende zu hunderten ganze Seiten von Doktorarbeiten kopieren, dann die Ämter schmeissen und mit fetten Pensionen

ins Ausland abwandern , könnten man sich den Mageninhalt noch mal vor Augen führen.

Und das alles fast ohne Konsequenzen.

Wenn aneinandergereihte Worte wie "ich liebe Dich" , Hölle Hölle Hölle", "Hello Again", "drei weisse Birken" schon Verletzung des Urheberrrechts bedeuten??? muss man sich fragen ob Hajo nicht ausnahmsweise einmal Recht hat *pfeifen

 

Darf ich dann noch den Namen Peter Meier in einen Satz einbauen?, fühlen sich dann ja ca. 15000 Menschen in Deutschland angesprochen?, ohne sie gefragt zu haben.

 

Wäre schön wenn mal Jemand hier eine plausible Abgrenzung juristischer Art abgeben könnte.

Wir sollten das Ganze auch nicht überspitzen.

 

 Gruß Joe

Fotos 28.09.2011, 18:47
Offline Rolando Männlich
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RE:Urheberrechte und Copyright von Texten
# 6 Zum Seitenanfang

Hallo Joe,
ich kann ja deinen Unmut verstehen, dem ich ich mich auch sofort anschließe....Aber...ist es nicht ein Unterschied  eine Passage aus einem Songtext ,,Gedicht, zu zitieren als den komplettenText   einzustellen. Sicherlich sind die Gesetzesgebungen hier ein wenig ungleichmäßig verteilt. Was ein Politiker darf , kann sich ein Joe, Hajo oder auch Rolando nicht erlauben. Ich selbst wollte nicht unbedingt herausfinden was mich eine Abmahnung durch einen Anwalt kosten würde.

Ich denke das sollte jeder für sich entscheiden, doch was ist wenn das Kind in den Brunnen fällt? Wer kommt für die Kosten auf? Die FF oder der Autor der in diesem Fall den Text eingegeben hat?!

VG Rolando

Fotos 28.09.2011, 21:15
Offline g.k. weiblich
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RE:Urheberrechte und Copyright von Texten
# 7 Zum Seitenanfang

HI,

es geht doch aber nicht um  aneinandergereihte Worte,

sondern um das gesammte Textwerk.

Was für Bilder gild ,gild eben auch für andere künstlerische Felder.

Sicher finde ich es auch Schade,das man nich alles Verwenden darf,was man gut findet.

Andersseits möchte man als Fotograf ja auch nicht,das man Bilder einfach ungefragt von einem benutzt.

Bei Melodien ist es glaub ich besonders tragisch,wenn man dort auch nur aus einer kleinen Reihe Noten einen neunen Song macht,geht es gleich durch die Medien.

Bei Youtube ist z.b. die Gema sehr aktiv,da ist schon öfters mal ein Video gesperrt,weil es keine Genehmigung gibt.

lg Gaby

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »g.k.« (29.09.2011, 13:24)

Fotos 29.09.2011, 06:56
Gerti
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RE:Urheberrechte und Copyright von Texten
# 8 Zum Seitenanfang

Hi Gabi ,

wenn ich selbstständig als ein Alleinunterhalter  bin singe ich Lieder von anderen Künstlern zur Unterhaltung des Auftraggebers der mich für seine Veranstaltung gebucht hat nach. In dem Moment wo ich als Künstler Lieder vortrage die vom Uhrheberrecht nicht meine sind muss ich mir bei der Gema eine Erlaubniss einholen , weil , ich vertreibe diese Lieder oder auch Schlager in der Öffentlickeit und vertreibe diese Kommerziell , dass heist , ich verdiene Geld mit Mitteln die ich nicht selbst erschaffen habe.

Wenn ich aber in einer Anmerkung und einem Bild in einer xy Fotocommnity schreibe , dann ist das eine Beschreibung des Gefühls welches ich in diesem Moment verspüre.

ZB: Ein Bild das ein Flugzeug über den Wolken zeigt.

Ich selbst bin schon des öfteren im Flugzeug  geflogen und hatte ein Gefühl der Freiheit , wenn ich ein Bild sehe das mich an mein eigenes Erlebniss erinnert , dann muss ich nicht erst für den Satz " Über den Wolken muss die Freiheit grenzellos sein " ,gesungen von Reinhard May ,  mir eine Erlaubniss einholen.. Oder , ich bin bei einem Fussballspiel und fotografiere gerade wie der Ball ins Tor rollt , wenn ich dann unter das Bild schreibe " Er steht im Tor , im Tor , dann muss ich nicht erst bei  Wencke die Erlaubnis einholen diesen Satz schreiben zu dürfen  , nur weil diese Schlagersängerin den Schlager hatte " Er steht im Tor , im Tor und ich dahinter gesungen hat  ......."

Ich denke mal , mal sollte die Kirche im Dorf lassen denn da passt sie auch besten hin...

Es gibt bei allen und für alles zwei Seiten.. Für eine Anmerkung unter einem Bild deren Inhalt sich mit einem Satz aus irgend einem Schlager ergibt , muss nicht immer den gleichen Sinn haben .Zudem betreibe ich diesen Satz nicht Kommerziell .

Genaus so wäre es , wenn im Radio ein Song gespielt wird und er wird nachgesungen , muss dann auch erst nachgefragt werden ob dieser Song nachgesungen werden kann und darf ... Leute , man kann auch etwas kaputt machen wenn es noch gar nicht kaputt ist ..

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »Gerti« (29.09.2011, 12:55)

Fotos 29.09.2011, 12:51
Harald 512
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RE:Urheberrechte und Copyright von Texten
# 9 Zum Seitenanfang

Ich würde gerne den Gedanken von Joe unterstreichen: Es ist sicher notwendig, dass man hier im Forum eine Rubrik einrichtet, die uns sachdienlich Auskunft über solche oder ähnliche Probleme gibt. Ich meine, es gibt hinsichtlich der legalen oder illegalen Nutzung fremden geistigen Eigentums einigen Aufklärungsbedarf. 

Fotos 29.09.2011, 14:48
Offline rechtambild Männlich
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RE:Urheberrechte und Copyright von Texten

Also hier wird ja allerhand durcheinandergeworfen. biggrin.png Das sollte man trennen...

Prinzipiell ist jedes eigene schöpferische Werk, was jemand erbracht hat, mit einem Urheberrecht versehen (im Sinne des UrhG). Das bedeutet, derjenige hat alleinige Verfügungsgewalt darüber. Dabei ist es egal, ob das ein Text, ein Bild, ein Video etc. ist. 

Davon unabhängig sind Namen nicht schutzfähig, solange keine Personenbezogenen Daten mit ausgegeben werden (Datenschutz).

Es gibt Rechtsprechung, die hat schon für wenige Worte anerkannt, dass diese zu schützen sind und entsprechend bei "unberechtigter Nutzung" abgemahnt werden konnten. Als Beispiel - das jetzt grade bekannt und aktuell ist - werden widerrechtliche Zitate aus Heinz Erhardt Gedichten mit 600 EUR abgemahnt. Das ist vollkommen rechtmäßig.

Bedeutet, man sollte niemals fremde Liedtexte, Gedichte oder längere Passagen öffentlich machen. Man darf dies eingeschränkt als Zitat (zu einem kurzen Überblick: http://www.rechtambild.de/2011/03/bildzitat-und-zitierfreiheit/). Wenn man also jetzt "Über den Wolken ..." oder "Hölle Hölle Hölle" unter ein Bild schreibt wird dies als "Kurzzitat" in der Regel nicht abmahnfähig sein, sofern es nicht komplett ohne Zusammenhang in einem Text steht oder an einem Bild klebt.

Wenn man das ganze gewerblich macht kann sich (nur) das strafrechtliche Strafmaß (§ 108a UrhG) erhöhen. Aber bereits der Verstoß alleine kann zivilrechtlich abgemahnt werden und wird auch abgemahnt. Also auch wenn man etwas "kostenlos" anbietet wird man abgemahnt. Bestes Beispiel sind die Filesharingfälle, in denen man ja "nur" Daten hoch- und runterlädt ohne daran etwas zu verdienen...

Dass Politiker da mehr oder weniger ungeschoren davon kommen hat den Grund, dass sie - nun ja - Politiker sind... mehr kann man da leider nicht zu sagen. Wobei "Plagiatsfälle" bei wissenschaftlichen Arbeit wohl generell selten abgemahnt oder strafrechtlich verfolgt werden.

---

Es sei darauf hingewiesen, dass in unseren Texten keine Rechtsberatung geschieht. Im Fall der Fälle ist der Gang zu einem Analt anzuraten um den Einzelfall zu besprechen, auf den es ankommt.

 

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »rechtambild« (29.09.2011, 15:04)

Fotos 29.09.2011, 14:56
Gerti
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RE:Urheberrechte und Copyright von Texten
Zitat von: rechtambild

Also hier wird ja allerhand durcheinandergeworfen. biggrin.png Das sollte man trennen...

Prinzipiell ist jedes eigene schöpferische Werk, was jemand erbracht hat, mit einem Urheberrecht versehen (im Sinne des UrhG). Das bedeutet, derjenige hat alleinige Verfügungsgewalt darüber. Dabei ist es egal, ob das ein Text, ein Bild, ein Video etc. ist. 

Davon unabhängig sind Namen nicht schutzfähig, solange keine Personenbezogenen Daten mit ausgegeben werden (Datenschutz).

Es gibt Rechtsprechung, die hat schon für wenige Worte anerkannt, dass diese zu schützen sind und entsprechend bei "unberechtigter Nutzung" abgemahnt werden konnten. Als Beispiel - das jetzt grade bekannt und aktuell ist - werden widerrechtliche Zitate aus Heinz Erhardt Gedichten mit 600 EUR abgemahnt. Das ist vollkommen rechtmäßig.

Bedeutet, man sollte niemals fremde Liedtexte, Gedichte oder längere Passagen öffentlich machen. Man darf dies eingeschränkt als Zitat (zu einem kurzen Überblick: http://www.rechtambild.de/2011/03/bildzitat-und-zitierfreiheit/). Wenn man also jetzt "Über den Wolken ..." oder "Hölle Hölle Hölle" unter ein Bild schreibt wird dies als "Kurzzitat" in der Regel nicht abmahnfähig sein, sofern es nicht komplett ohne Zusammenhang in einem Text steht oder an einem Bild klebt.

Wenn man das ganze gewerblich macht kann sich (nur) das strafrechtliche Strafmaß (§ 108a UrhG) erhöhen. Aber bereits der Verstoß alleine kann zivilrechtlich abgemahnt werden und wird auch abgemahnt. Also auch wenn man etwas "kostenlos" anbietet wird man abgemahnt. Bestes Beispiel sind die Filesharingfälle, in denen man ja "nur" Daten hoch- und runterlädt ohne daran etwas zu verdienen...

Dass Politiker da mehr oder weniger ungeschoren davon kommen hat den Grund, dass sie - nun ja - Politiker sind... mehr kann man da leider nicht zu sagen. Wobei "Plagiatsfälle" bei wissenschaftlichen Arbeit wohl generell selten abgemahnt oder strafrechtlich verfolgt werden.

---

Es sei darauf hingewiesen, dass in unseren Texten keine Rechtsberatung geschieht. Im Fall der Fälle ist der Gang zu einem Analt anzuraten um den Einzelfall zu besprechen, auf den es ankommt.

 

Na dass ist mal ne tolle Aufklärung , passt , 100%

Danke ....*erstaunt

Fotos 29.09.2011, 20:57
Offline Hajo Männlich
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RE:Urheberrechte und Copyright von Texten
Zitat von: g.k.

Hallo Hajo,

eigentlich ist das ja schlüssig,grad bei Liedtexten,die Interpreten verdienen damit ihr Geld,es ist ihr Job uns damit zu unterhalten.wenn jeder kopieren kann dann schrumpft natürlich das Gehalt.

Genauso wie mit Texten,da macht sich jemand die Mühe sammelt Informationen und jemand schreibt es einfach ab.

Ob es aber so streng geregelt sein muß wie es ist...nun ja,alle verdienen mit.....

lg Gaby

Hallo Gaby,

anders als bestimmte "Adelige" und weitere Konsorten aus der Politik, verdiene ich damit kein Geld und DR. bin ich auch nicht!*bäääh

UND anders als Diese "Betrüger", nenne ich auch noch korrekterweise die Quelle des Autors. *cool

LG Hajo

Fotos 29.09.2011, 22:58
Offline Hajo Männlich
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RE:Urheberrechte und Copyright von Texten
Zitat von: rechtambild

Also hier wird ja allerhand durcheinandergeworfen. biggrin.png Das sollte man trennen...

Prinzipiell ist jedes eigene schöpferische Werk, was jemand erbracht hat, mit einem Urheberrecht versehen (im Sinne des UrhG). Das bedeutet, derjenige hat alleinige Verfügungsgewalt darüber. Dabei ist es egal, ob das ein Text, ein Bild, ein Video etc. ist. 

Davon unabhängig sind Namen nicht schutzfähig, solange keine Personenbezogenen Daten mit ausgegeben werden (Datenschutz).

Es gibt Rechtsprechung, die hat schon für wenige Worte anerkannt, dass diese zu schützen sind und entsprechend bei "unberechtigter Nutzung" abgemahnt werden konnten. Als Beispiel - das jetzt grade bekannt und aktuell ist - werden widerrechtliche Zitate aus Heinz Erhardt Gedichten mit 600 EUR abgemahnt. Das ist vollkommen rechtmäßig.

Bedeutet, man sollte niemals fremde Liedtexte, Gedichte oder längere Passagen öffentlich machen. Man darf dies eingeschränkt als Zitat (zu einem kurzen Überblick: http://www.rechtambild.de/2011/03/bildzitat-und-zitierfreiheit/). Wenn man also jetzt "Über den Wolken ..." oder "Hölle Hölle Hölle" unter ein Bild schreibt wird dies als "Kurzzitat" in der Regel nicht abmahnfähig sein, sofern es nicht komplett ohne Zusammenhang in einem Text steht oder an einem Bild klebt.

Wenn man das ganze gewerblich macht kann sich (nur) das strafrechtliche Strafmaß (§ 108a UrhG) erhöhen. Aber bereits der Verstoß alleine kann zivilrechtlich abgemahnt werden und wird auch abgemahnt. Also auch wenn man etwas "kostenlos" anbietet wird man abgemahnt. Bestes Beispiel sind die Filesharingfälle, in denen man ja "nur" Daten hoch- und runterlädt ohne daran etwas zu verdienen...

Dass Politiker da mehr oder weniger ungeschoren davon kommen hat den Grund, dass sie - nun ja - Politiker sind... mehr kann man da leider nicht zu sagen. Wobei "Plagiatsfälle" bei wissenschaftlichen Arbeit wohl generell selten abgemahnt oder strafrechtlich verfolgt werden.

---

Es sei darauf hingewiesen, dass in unseren Texten keine Rechtsberatung geschieht. Im Fall der Fälle ist der Gang zu einem Analt anzuraten um den Einzelfall zu besprechen, auf den es ankommt.

 

Dass Politiker da mehr oder weniger ungeschoren davon kommen hat den Grund, dass sie - nun ja - Politiker sind... mehr kann man da leider nicht zu sagen. Wobei "Plagiatsfälle" bei wissenschaftlichen Arbeit wohl generell selten abgemahnt oder strafrechtlich verfolgt werden.

 

HALLO,

in den 70ger Jahren, habe ich auf das Grundgesetz einen Eid geleistet und war Wehrpflichtiger "W 15"!

Ich kann den Artikel nicht näher bezeichnen derzeit, aber irgentwo war doch mal die Sprache davon,


"Jeder ist vor dem Gesetz gleich!"

 

AUS WELCHEM GRUND: SOLLTE EIN POLITIKER "GLEICHER" SEIN, ALS EIN BÜRGER DIESER REPUBLIK ?

 

Als Ich bei der Bundeswehr war, ist Jürgen Möllemann (FDP) Bundeswehr-Beauftragter gewesen.

 

SPÄTER FLOG ER OHNE FALLSCHIRM ZUR ERDE ZURÜCK.*!

Fotos 30.09.2011, 04:36
Gerti
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RE:Urheberrechte und Copyright von Texten
Zitat von: Hajo
Zitat von: rechtambild

Also hier wird ja allerhand durcheinandergeworfen. biggrin.png Das sollte man trennen...

Prinzipiell ist jedes eigene schöpferische Werk, was jemand erbracht hat, mit einem Urheberrecht versehen (im Sinne des UrhG). Das bedeutet, derjenige hat alleinige Verfügungsgewalt darüber. Dabei ist es egal, ob das ein Text, ein Bild, ein Video etc. ist. 

Davon unabhängig sind Namen nicht schutzfähig, solange keine Personenbezogenen Daten mit ausgegeben werden (Datenschutz).

Es gibt Rechtsprechung, die hat schon für wenige Worte anerkannt, dass diese zu schützen sind und entsprechend bei "unberechtigter Nutzung" abgemahnt werden konnten. Als Beispiel - das jetzt grade bekannt und aktuell ist - werden widerrechtliche Zitate aus Heinz Erhardt Gedichten mit 600 EUR abgemahnt. Das ist vollkommen rechtmäßig.

Bedeutet, man sollte niemals fremde Liedtexte, Gedichte oder längere Passagen öffentlich machen. Man darf dies eingeschränkt als Zitat (zu einem kurzen Überblick: http://www.rechtambild.de/2011/03/bildzitat-und-zitierfreiheit/). Wenn man also jetzt "Über den Wolken ..." oder "Hölle Hölle Hölle" unter ein Bild schreibt wird dies als "Kurzzitat" in der Regel nicht abmahnfähig sein, sofern es nicht komplett ohne Zusammenhang in einem Text steht oder an einem Bild klebt.

Wenn man das ganze gewerblich macht kann sich (nur) das strafrechtliche Strafmaß (§ 108a UrhG) erhöhen. Aber bereits der Verstoß alleine kann zivilrechtlich abgemahnt werden und wird auch abgemahnt. Also auch wenn man etwas "kostenlos" anbietet wird man abgemahnt. Bestes Beispiel sind die Filesharingfälle, in denen man ja "nur" Daten hoch- und runterlädt ohne daran etwas zu verdienen...

Dass Politiker da mehr oder weniger ungeschoren davon kommen hat den Grund, dass sie - nun ja - Politiker sind... mehr kann man da leider nicht zu sagen. Wobei "Plagiatsfälle" bei wissenschaftlichen Arbeit wohl generell selten abgemahnt oder strafrechtlich verfolgt werden.

---

Es sei darauf hingewiesen, dass in unseren Texten keine Rechtsberatung geschieht. Im Fall der Fälle ist der Gang zu einem Analt anzuraten um den Einzelfall zu besprechen, auf den es ankommt.

 

Dass Politiker da mehr oder weniger ungeschoren davon kommen hat den Grund, dass sie - nun ja - Politiker sind... mehr kann man da leider nicht zu sagen. Wobei "Plagiatsfälle" bei wissenschaftlichen Arbeit wohl generell selten abgemahnt oder strafrechtlich verfolgt werden.

 

HALLO,

in den 70ger Jahren, habe ich auf das Grundgesetz einen Eid geleistet und war Wehrpflichtiger "W 15"!

Ich kann den Artikel nicht näher bezeichnen derzeit, aber irgentwo war doch mal die Sprache davon,


"Jeder ist vor dem Gesetz gleich!"

 

AUS WELCHEM GRUND: SOLLTE EIN POLITIKER "GLEICHER" SEIN, ALS EIN BÜRGER DIESER REPUBLIK ?

 

Als Ich bei der Bundeswehr war, ist Jürgen Möllemann (FDP) Bundeswehr-Beauftragter gewesen.

 

SPÄTER FLOG ER OHNE FALLSCHIRM ZUR ERDE ZURÜCK.*!

 

                                                   

 

Dieses und noch einige andere Gesetzestafeln  findet man hinter dem Regierungsgebäude in Berlin ..    

 

 

Fotos 30.09.2011, 08:16
Offline rechtambild Männlich
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RE:Urheberrechte und Copyright von Texten

Die traurige Wahrheit zeigt leider, dass "Recht haben" und "Recht bekommen" / "Recht sprechen" nicht immer gleich ist.

Ich kann hier auch nur grübeln, aber warum da ein Politiker nicht verfolgt wird ist sicherlich auch der Grund, dass die Regierung da den Finger drauf legt um den Fall schnell unter den Tisch zu kehren. Ebenso die anderen "Plagiatsaffären" - wirklich abgemahnt oder strafrechtlich verfolgt wird da keiner um keinen großen Wirbel zu machen. Da werden die Universitäten für sorgen.

Rechtlich gesehen besteht aber bei jedem Plagiat die Möglichkeit der Abmahnung. 

Fotos 30.09.2011, 16:50
Offline g.k. weiblich
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RE:Urheberrechte und Copyright von Texten

Ja es ist ärgerlich und unfähr,wenn mit zweierlei Maß gemessen wird.

Ich möchte doch dann aber zum "kleinen Mann" wieder kommen.

Das mit den Heinz Ehrhart Zitaten war interessant,da schaut die Brieftasche doch gleich leichter aus.

Ich habe da mal einen Artikel herrausgesucht:

http://computer.t-online.de/schadenersatz-wegen-heinz-erhardt-zitaten-auf-internetseiten/id_48503454/index

Es geht mir ja auch nicht darum pingelig zu sein.

Ich finde es auch Schade,das man manches nicht verwenden darf,wenn´s auch so gut passt,

aber manch einem ist vielleicht gar nicht bewußt,in welch finazielle Falle man Tappen kann,auch,wenn man selber nur das nur des  Spaßes und der Freude macht und selber gar nicht daran denkt etwas zu verdienen.

lg Gaby

Fotos 30.09.2011, 17:06
Offline suzigs750 Männlich
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RE:Urheberrechte und Copyright von Texten
Zitat von: rechtambild

Dass Politiker da mehr oder weniger ungeschoren davon kommen hat den Grund, dass sie - nun ja - Politiker sind... mehr kann man da leider nicht zu sagen. Wobei "Plagiatsfälle" bei wissenschaftlichen Arbeit wohl generell selten abgemahnt oder strafrechtlich verfolgt werden.

In einer wissentschaftlichen Arbeit ist es "normal" andere zu zitieren und sogar gewünscht. Das Problem bei unseren "Politikern",, was Blödsinn ist passiert bei JEDEM der dabei erwischt wird, ist das sie diese Stellen nicht mit der Anmerkung versehen haben woher sie das haben (mit Nummer versehen und auf der selben Seite mit angabe Autor, Titel, und Seitenangabe und natürlich im Anhang in der Literaturliste) und somit als ihre einene Leistung ausgegeben haben. Hier ist eine Grauzone das "Vergessen" dieser anmerkung führt zwar zur evtl. aberkennung des Titel (Doker der...), aber es bleibt trotzdem ein Zitat und fällt nicht unter das Recht und wird deshalb auch nicht geahndet.

 

Dies sollte eigendlich jeder wissen der mal Studiert hat und eine große Seminararbeit, Diplomarbeit oder Doktorarbeit geschrieben hat.

 

LG Uwe

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »suzigs750« (14.10.2011, 14:22)

Fotos 14.10.2011, 14:16