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Offline ra-um Männlich
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Fotografieren von einer Aussichtsplatform
# 1 Zum Seitenanfang
Panoramafreiheit?

Hallo, ich habe mich schon etwas mit dem Fotorecht beschäftigt, aber mit der Panoramafreiheit ist das so eine Sache. Es gibt keine Vorschrift, die mir erlaubt von einer Aussichtsplatform zu fotografieren. Zum Beispiel am Potsdamer Platz. Hier greift die Panoramafreiheit nicht, (Denn hier benutze ich das Hilfsmittel Platform - liegt ca. 100 m über der Erde.)

Selbst wenn der Betreiber der Plattform mir eine Erlaubnis zum Fotografieren und die Bilder im Internet zu veröffentlichen gibt geht es  - glaube ich - nicht.

Obwohl die Platform öffentlich ist. Kann mir jemand sagen, welches Gesetz es erlaubt???

Eigentlich sollte man nicht so viel fragen und es einfach tun. Doch es gibt Nenschen die haben nichts anderes zu tun als andere anzuschwärzen, und verdieden sich noch Geld damit!!!

viele Grüsse:  rainer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fotos 13.08.2013, 09:44
Offline Julka 14 Männlich
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RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform
# 2 Zum Seitenanfang

Vielleicht sollte man mal nachrecherchieren, ob es diverse Grundsatzurteile, diesbezüglich, gibt.

Könnte uns bestimmt weiter helfen.

Gruß: Kurt

---

Kuddel der Knipser

Fotos 13.08.2013, 16:14
Offline Fudu Männlich
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RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform
# 3 Zum Seitenanfang

Hm, spannend finde ich dass ihr eine Gesetzt oder ähnliches sucht das diesen Fall legalisiert - ich denke umgekehrt: gibt es eine Verordnung welche es verbietet. Und dann kommt es ganz entscheident doch auf das fotografierte Objekt an, ob dieses "ein Copyright" hat ....
vielleicht als Diskussionsbeitrag:
http://www.pro-panoramafreiheit.de/2009/02/10/geben-sie-panoramafreiheit-sire-fotocommunity-befreit-den-eiffelturm/

Gruß Udo

 

 

Fotos 13.08.2013, 23:52
Offline Julka 14 Männlich
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RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform
# 4 Zum Seitenanfang

Na, das ist doch mal eine Ansage!!

Danke dafür.  Also auf nach "Paris"!!

Gruß: Kurt

---

Kuddel der Knipser

Fotos 14.08.2013, 00:37
Offline Le Billat Männlich
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RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform
# 5 Zum Seitenanfang

gehört die Kuppel vom Reichstagsgebäude auch zu den Plattformen?? Wenn ja, wer verbietet denn den tausenden

Touristen das fotografieren??. Dort oben entstehen fast nur Panoramafotos. lg  le Billat.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Le Billat« (14.08.2013, 17:45)

Fotos 14.08.2013, 17:44
Offline Julka 14 Männlich
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RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform
# 6 Zum Seitenanfang

Ich für meinen Teil, fotografiere einfach drauf los und wenn das jemanden nicht passt, soll er sich melden. Basta.!!

Meine Aufnahmen werden nicht vermarktet, also können mich die Leute kreuzweise !!

Gruß: Kurt

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Kuddel der Knipser

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Julka 14« (14.08.2013, 17:48)

Fotos 14.08.2013, 17:47
Offline iceman Männlich
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RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform
# 7 Zum Seitenanfang

So wie Kurt sehe ich das auch.

ich denke das wir hier in Deutschland  schon genug Verbote haben  da muss ich  mich nicht noch darum bemühen mir extra erst eine erlaubnis zu holen wenn ich mal was fotografieren will!

lg

alex

Fotos 15.08.2013, 22:01
Offline L.eric Männlich
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RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform
# 8 Zum Seitenanfang
Fotos 18.08.2013, 11:40
Offline L.eric Männlich
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RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform
# 9 Zum Seitenanfang

http://www.mein-html.de/photorecht.pdf

sollte man zur sicherheit mit sich führen . . .

Fotos 18.08.2013, 11:45
Unsichtbar pixelfreund Männlich
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RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform

Wenn ich nur auf Gestze, Verordnungen, Rechte, Verbote u.s.w. beim Fotografieren achten soll, dann kann ich eigentlich mein Hobby aufgeben?!

 

LG Willy 

---

Fotos 18.08.2013, 11:49
Offline L.eric Männlich
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RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform

http://www.myheimat.de/hannover-seelhorst/ratgeber/noch-einmal-panoramafreiheit-ja-was-darf-denn-nun-fotografiert-werden-d2470381.html

hier stimmt nur eines nicht . . .
in österreich darf ich NICHT von einem balkon aus fotogrfieren, das wird angesehen als würde ich eine leiter benutzen.
ich darf alles NUR von öffentlichem grund aus fotografieren,  in österreich ist JEDES privatgrundstück in der regel genehmigungspflichtig . . . 

Fotos 18.08.2013, 11:57
Offline L.eric Männlich
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RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform

nun, es gibt gestze, und die sind nun mal eon zu halten, auch wenn es das hobby betrifft . . .
selbst mit einem modellflugzeug darf ich nicht überall fliegen wo ich will, und auch nicht so hoch ich will . . .
und wenn ich einen drachen im herbst fliegen lasse darf ich eine gewisse höhe nicht überschreiten . . .
also, es gibt auch in anderen bereichen einschränkungen, nicht nur beim fotografieren.

 

Fotos 18.08.2013, 11:59
Offline L.eric Männlich
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RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform

zum thema frankreich, bitte nehmt nach möglichkeit nie ein stativ zum fotografieren, und ein 200mm objektiv . . .
das sind grundvorraussetzungen für professionelles fotografieren und das ist in frnkreich generell genehmigungspflichtig, ebenso, nur wenige wissen es, auch in spanien . . .

wer mit einer spiegelreflex auf stativ von der polizei ertappt wird muss mit problemen rechnen. nur mal als zarter hinweis. 
da nützt auch kein argument, daß poketkameras schon bis über 500mm brennweite gehen . . . und die qualität fast schon an die spiegelreflex herankommt . . .

 

Fotos 18.08.2013, 12:12
Offline Stefan45 Männlich
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RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform

sorry, aber wir fahren jedes Jahr nach Frankreich mit Stativ und mehr und es hat noch nie einer was gesagt, auch nicht die Polizei da.

Fotos 18.08.2013, 18:45
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RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform

@ Erich

 das klingt ja sehr schlimm

Das der Lichtkasper von Eiffelturm viele Rechte auf sein geblinke hat war mir bekannt, aber vom Stativproblem in Frankreich und Spanien habe ich bis jetzt noch nichts gemerkt.

Hast du da noch mal einen Link mit halbwegs verlässlichen Inhalten?

 

  Gruß Joe

Fotos 18.08.2013, 18:53
Offline mayorka weiblich
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RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform

Hallo zusammen,

hier ein Link in Bezug auf das Atomium in Brüssel:

http://atomium.be/authorsrights.aspx?lang=de

LG Maja

Fotos 18.08.2013, 19:01
Offline rd foto Männlich
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RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform

Ich würde es so halten wie GOOGLE-EARTH !

Die brauchen auch keine Genehmigung !

Gruß Rüdiger (Pano-Freak)

Fotos 15.04.2014, 16:26
Offline ra-um Männlich
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RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform

Hallo Rüdiger, das könnte ich auch machen, aber bei meinem Namen macht sich niemand vor Angst in die Hose... viele Grüsse: rainer

Fotos 16.04.2014, 19:16
Offline wally-foto weiblich
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RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform

Hallo Rainer,

gem. dem Buch "Wolfgang Rau, Recht für Fotografen" S. 134 (Auszug hier: http://foto-podcast.de/blogmin/wp-content/uploads/2015/09/Blende-8_Folge-153_Buchauszug.pdf) gilt für jede öffentlich zugängliche Plattform (explizit ist dabei die am Potsdamer Platz genannt) die Panoramfreiheit.

Anderes würde es z.B. mit Fotos vom Frankfurter Maintower aussehen, bei dem Eintritt bezahlt werden muss (wobei dort fotografieren zu privaten Zwecken erlaubt ist, wie ich aus eigener Nachfrage weiß). Vorsicht ist auch geboten bei Plattformen, die man als vermeintlich öffentlich ansieht. So unterliegen fast alle größeren Seen (einschließlich Uferwege und eben dazugehörigen Aussichtsplattformen) in Bayern der Verwaltung der Bayerischen Schlösser-, Gärten- und Seenverwaltung und die ist hinsichtlich des Fotografierens äußerst rigide (http://www.schloesser.bayern.de/deutsch/service/fotogenehm/fotogenehm.htm - dort findet man links auch die Liste der verwalteten Objekte).

Im Zweifel gilt halt wie fast immer: gezielte Recherche im Internet und/oder Nachfragen beim Eigentümer

lg Wally



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"Fotografieren bedeutet gleichzeitig und innerhalb von Sekundenbruchteilen zu erkennen – einen Sachverhalt selbst und die strenge Anordnung der visuellen wahrnehmbaren Formen, die ihm seine Bedeutung geben. Es bringt Verstand, Auge und Herz auf eine Linie." Henri Cartier-Bresson

Fotos 01.01.2016, 22:33
Offline ra-um Männlich
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RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform

Hallo Wally, wenn ich auf dem Porsdamer Platz vom Kollhof Tower fotografiere, muss ich ja auch Eintritt zahlen, also haut doch der Vergleich mit dem Frankfurter Maintower nicht hin  viele Grüsse:   rainer

Fotos 02.01.2016, 18:10
Offline wally-foto weiblich
Fotograf 12070 Punkte Bonuspunkte
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RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform

Hallo Rainer,

entschuldige, da hat flüchtiges Lesen und ungenaues Zitieren für unnötige Verwirrung gesorgt. Also in oben genanntem Buch heißt es:

"... immer schön mit den Füßen auf dem Boden bleiben, nur dann kann man sich auf Panoramafreiheit berufen. Dies gilt allerdings nicht für Fotos von öffentlich zugänglichen Aussichtsplattformen, wie z.B. seinerzeit am Potsdamer Platz in Berlin; diese sind kein Hilfsmittel des Fotografen, sondern öffentliche und der Allgemeinheit zugängliche Verkehrsflächen, wo demzufolge die Panoramafreiheit  gilt ..."

Auf dem Potsdamer Platz gab es also mal eine öffentlich zugänglich Aussichtsplattform, die aber nichts mit der jetzt existierenden zu tun hat. Für den von dir aufgeführten Kollhof Tower gilt das Gleiche wie für den Maintower: nicht öffentlich zugänglich, ergo keine Panoramafreiheit.

lg Wally

 

 

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"Fotografieren bedeutet gleichzeitig und innerhalb von Sekundenbruchteilen zu erkennen – einen Sachverhalt selbst und die strenge Anordnung der visuellen wahrnehmbaren Formen, die ihm seine Bedeutung geben. Es bringt Verstand, Auge und Herz auf eine Linie." Henri Cartier-Bresson

Fotos 02.01.2016, 19:46
Offline Carl von York Männlich
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RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform

Hallo Rüdiger,

der Verweis auf Google hilft vor Gericht nicht weiter. Wenn Google deutsches Recht ignoriert ist das noch lange nicht das Glöriche, als wenn ich und Du das deutsche Recht brechen. Google handelt nach deutschen Recht weitgehend illegal und könnte nur durch Staatsgewalt gestoppt werden. Niemand sonst als Privatmann oder mittelständisches Unternehmen könnte allein der Kosten wegen einen Prozeß gegen Google führen.

Wir dagegen - Otto Normalverbraucher - sind kleine Fische und machen uns u. U. schon bei einer Unterlassungsverfügung die Hosen voll, weil wir einen eigenen Anwalt garnicht bezahlen können.

LG Carl

Fotos 06.04.2016, 12:03