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Fotografieren von einer Aussichtsplatform
Panoramafreiheit?
Hallo, ich habe mich schon etwas mit dem Fotorecht beschäftigt, aber mit der Panoramafreiheit ist das so eine Sache. Es gibt keine Vorschrift, die mir erlaubt von einer Aussichtsplatform zu fotografieren. Zum Beispiel am Potsdamer Platz. Hier greift die Panoramafreiheit nicht, (Denn hier benutze ich das Hilfsmittel Platform - liegt ca. 100 m über der Erde.) Selbst wenn der Betreiber der Plattform mir eine Erlaubnis zum Fotografieren und die Bilder im Internet zu veröffentlichen gibt geht es - glaube ich - nicht. Obwohl die Platform öffentlich ist. Kann mir jemand sagen, welches Gesetz es erlaubt??? Eigentlich sollte man nicht so viel fragen und es einfach tun. Doch es gibt Nenschen die haben nichts anderes zu tun als andere anzuschwärzen, und verdieden sich noch Geld damit!!! viele Grüsse: rainer
RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform
Hm, spannend finde ich dass ihr eine Gesetzt oder ähnliches sucht das diesen Fall legalisiert - ich denke umgekehrt: gibt es eine Verordnung welche es verbietet. Und dann kommt es ganz entscheident doch auf das fotografierte Objekt an, ob dieses "ein Copyright" hat .... Gruß Udo
RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform
gehört die Kuppel vom Reichstagsgebäude auch zu den Plattformen?? Wenn ja, wer verbietet denn den tausenden Touristen das fotografieren??. Dort oben entstehen fast nur Panoramafotos. lg le Billat. Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Le Billat« (14.08.2013, 17:45)
RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform
Ich für meinen Teil, fotografiere einfach drauf los und wenn das jemanden nicht passt, soll er sich melden. Basta.!! Meine Aufnahmen werden nicht vermarktet, also können mich die Leute kreuzweise !! Gruß: Kurt
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Kuddel der Knipser Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Julka 14« (14.08.2013, 17:48)
RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform
So wie Kurt sehe ich das auch. ich denke das wir hier in Deutschland schon genug Verbote haben da muss ich mich nicht noch darum bemühen mir extra erst eine erlaubnis zu holen wenn ich mal was fotografieren will! lg alex
RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform
RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform
http://www.mein-html.de/photorecht.pdf sollte man zur sicherheit mit sich führen . . .
RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform
Wenn ich nur auf Gestze, Verordnungen, Rechte, Verbote u.s.w. beim Fotografieren achten soll, dann kann ich eigentlich mein Hobby aufgeben?!
LG Willy
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RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform
http://www.myheimat.de/hannover-seelhorst/ratgeber/noch-einmal-panoramafreiheit-ja-was-darf-denn-nun-fotografiert-werden-d2470381.html hier stimmt nur eines nicht . . .
RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform
nun, es gibt gestze, und die sind nun mal eon zu halten, auch wenn es das hobby betrifft . . .
RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform
zum thema frankreich, bitte nehmt nach möglichkeit nie ein stativ zum fotografieren, und ein 200mm objektiv . . . wer mit einer spiegelreflex auf stativ von der polizei ertappt wird muss mit problemen rechnen. nur mal als zarter hinweis.
RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform
@ Erich das klingt ja sehr schlimm Das der Lichtkasper von Eiffelturm viele Rechte auf sein geblinke hat war mir bekannt, aber vom Stativproblem in Frankreich und Spanien habe ich bis jetzt noch nichts gemerkt. Hast du da noch mal einen Link mit halbwegs verlässlichen Inhalten?
Gruß Joe
RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform
Hallo zusammen, hier ein Link in Bezug auf das Atomium in Brüssel: http://atomium.be/authorsrights.aspx?lang=de LG Maja
RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform
Hallo Rainer, gem. dem Buch "Wolfgang Rau, Recht für Fotografen" S. 134 (Auszug hier: http://foto-podcast.de/blogmin/wp-content/uploads/2015/09/Blende-8_Folge-153_Buchauszug.pdf) gilt für jede öffentlich zugängliche Plattform (explizit ist dabei die am Potsdamer Platz genannt) die Panoramfreiheit. Anderes würde es z.B. mit Fotos vom Frankfurter Maintower aussehen, bei dem Eintritt bezahlt werden muss (wobei dort fotografieren zu privaten Zwecken erlaubt ist, wie ich aus eigener Nachfrage weiß). Vorsicht ist auch geboten bei Plattformen, die man als vermeintlich öffentlich ansieht. So unterliegen fast alle größeren Seen (einschließlich Uferwege und eben dazugehörigen Aussichtsplattformen) in Bayern der Verwaltung der Bayerischen Schlösser-, Gärten- und Seenverwaltung und die ist hinsichtlich des Fotografierens äußerst rigide (http://www.schloesser.bayern.de/deutsch/service/fotogenehm/fotogenehm.htm - dort findet man links auch die Liste der verwalteten Objekte). Im Zweifel gilt halt wie fast immer: gezielte Recherche im Internet und/oder Nachfragen beim Eigentümer lg Wally
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"Fotografieren bedeutet gleichzeitig und innerhalb von Sekundenbruchteilen zu erkennen – einen Sachverhalt selbst und die strenge Anordnung der visuellen wahrnehmbaren Formen, die ihm seine Bedeutung geben. Es bringt Verstand, Auge und Herz auf eine Linie." Henri Cartier-Bresson
RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform
Hallo Rainer, entschuldige, da hat flüchtiges Lesen und ungenaues Zitieren für unnötige Verwirrung gesorgt. Also in oben genanntem Buch heißt es:
Auf dem Potsdamer Platz gab es also mal eine öffentlich zugänglich Aussichtsplattform, die aber nichts mit der jetzt existierenden zu tun hat. Für den von dir aufgeführten Kollhof Tower gilt das Gleiche wie für den Maintower: nicht öffentlich zugänglich, ergo keine Panoramafreiheit. lg Wally
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"Fotografieren bedeutet gleichzeitig und innerhalb von Sekundenbruchteilen zu erkennen – einen Sachverhalt selbst und die strenge Anordnung der visuellen wahrnehmbaren Formen, die ihm seine Bedeutung geben. Es bringt Verstand, Auge und Herz auf eine Linie." Henri Cartier-Bresson
RE:Fotografieren von einer Aussichtsplatform
Hallo Rüdiger, der Verweis auf Google hilft vor Gericht nicht weiter. Wenn Google deutsches Recht ignoriert ist das noch lange nicht das Glöriche, als wenn ich und Du das deutsche Recht brechen. Google handelt nach deutschen Recht weitgehend illegal und könnte nur durch Staatsgewalt gestoppt werden. Niemand sonst als Privatmann oder mittelständisches Unternehmen könnte allein der Kosten wegen einen Prozeß gegen Google führen. Wir dagegen - Otto Normalverbraucher - sind kleine Fische und machen uns u. U. schon bei einer Unterlassungsverfügung die Hosen voll, weil wir einen eigenen Anwalt garnicht bezahlen können. LG Carl |